Tierquälerei oder schlimmer Irrtum? Streit um Hund Lucy

by StefanC
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Ein Fall von Vernachlässigung oder ein schlimmer Irrtum? Eine Frau in Bad Nauheim kämpft darum, ihre Hündin Lucy zurückzubekommen. Polizisten hatten ihr den Vierbeiner wegen Verdachts auf Tierwohlgefährdung abgenommen. Die alleinerziehende Mutter hat nun einen Anwalt eingeschaltet und kämpft um die Rückkehr von Lucy.

Der Fall um Hündin Lucy kann die Meinungen spalten. Haben die Polizisten richtig gehandelt oder ist hier ein schlimmer Irrtum unterlaufen? Laut der Wetterauer Zeitung statteten Polizeibeamte der alleinerziehenden Mutter Ende Jänner einen Besuch ab. Eine Lehrerin der Johannes-Vatter-Schule für Hörbehinderte in Friedberg habe die Behörden verständigt, weil Mutter und Tochter seit Tagen telefonisch nicht erreichbar wären. Die Tochter ist gehörlos, trägt ein Cochlea-Implantat und geht dort zur Schule. „Ich hatte zwei Bandscheibenvorfälle, mir ging es nicht gut. Deshalb hatte ich das Telefon leise gestellt und vergessen, das rückgängig zu machen“, erklärte sich die Mutter. Da die Tochter momentan Homeschooling nutze, müsse man viel telefonieren. Der Besuch der Polizei löste bei der ebenfalls in der Wohnung lebenden Hündin Lucy große Aufregung aus. Laut ihrer Besitzerin neige die Hündin in solchen Fällen dazu, Wasser zu lassen – auch im Haus. Auch an diesem Tag urinierte Lucy vor den Beamten – und löste damit eine Kette von Ereignissen aus.

Der Fall Lucy – vernachlässigter „Kampfhund“?

Einer der Polizisten soll sich daraufhin als Diensthundeführer zu erkennen gegeben haben und behauptete, dass Lucy im Haus urinierte habe, weil sie nicht oft genug nach draußen gebracht werde. Kurzerhand stellte er den Hund „gefahrenabwehrend“ sicher und verfrachtete ihn in einer Transportbox im Kofferraum des Polizeiwagens. Mutter und Tochter waren so perplex, dass sie kaum reagieren konnten. “ Als die Polizei kam, habe ich mich gerade umgezogen, weil wir mit dem Hund raus wollten. Ich hatte keine Socken an“, erzählte die Frau. Am nächsten Tag wollte sie Lucy aus einem Tierheim in Rödgen holen, wurde jedoch abgewiesen: Der Bericht über Lucy sei noch nicht fertig, sie müsse sich an die Polizei wenden. Daraufhin schaltete sie einen Anwalt ein, der herausfand, dass nicht nur wegen Tierwohlgefährdung ermittelt werde, sondern auch behauptet wurde, Lucy sei ein „Kampfhunde-Mix“. In Hessen sind „Listenhunde“ und Mischlinge solcher Rassen meldepflichtig und erfordern höhere Steuern. „Diese Behauptung ist völliger Quatsch. Wie die Papiere eindeutig zeigen, handelt es sich bei Lucy um eine Mischung aus Boxer und Appenzeller„, beteuert die Besitzerin. Beide Hunderassen stehen nicht auf der Liste.

Gegenwehr gegen Vorwürfe

Lucys Besitzerin wehrt sich gegen die Vorwürfe, ihren Hund vernachlässigt zu haben. Sie habe Zeugen, die den ordnungsgemäßen Umgang mit der Hündin bestätigen können und sich um sie kümmern, wenn die alleinerziehende Mutter verhindert ist. „Auch im Tierheim verstehen sie nicht, warum die Hündin beschlagnahmt wurde. Sie sei gepflegt und nicht verhaltensauffällig“, gab sie gegenüber der Wetterauer Zeitung an. Zudem habe der betreffende Polizist auch das Jugendamt eingeschaltet. „Er gab an, Tochter und Wohnung seien verwahrlost, obwohl davon keine Rede sein kann. Er hat nicht mal einen Blick in unsere Wohnung geworfen.“ Mit ihrem Anwalt will die Bad Nauheimerin nun die Sachverhalte klären und hofft, dass sie Lucy bald zurückbekommen kann. Die Hündin befindet sich bereits seit zwei Wochen in der Obhut des Tierheims. Bis das Ordnungsamt und Veterinäramt ihre Ermittlungen beendet haben, ist Lucys Schicksal ungewiss.

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