Tierquälerei hoch zwei: Hitzefalle und Stachelhalsband

by StefanC
Ein braun-weißer Hund liegt erschöpft auf Betonboden.

Am Freitag machte sich ein Hundehalter nicht nur in einem, sondern gleich in zwei Fällen der Tierquälerei schuldig: Er ließ seinen Hund bei horrenden Temperaturen im Auto sitzen, sodass dieser von der Polizei gerettet werden musste. Außerdem gebrauchte er ein Stachelhalsband, das aufgrund des verursachten Leids für den Hund in Österreich illegal ist.

Einer Presseaussendung der Landespolizeidirektion Wien zufolge kam es letzten Freitag zu einem Einsatz in der Wiener Menzelgasse. Beamte der Parkraumüberwachung bemerkten einen Hund in einem geparkten Auto und nahmen mit Besorgnis dessen Zustand zur Kenntnis. Bei einer Außentemperatur von 28 Grad Celsius war das Tier bereits sichtbar erschöpft und teilweise apathisch und regungslos. In der prallen Sonne kann die Temperatur im Fahrzeuginneren binnen weniger Minuten auf das Doppelte der Außentemperatur ansteigen. Damit kann ein geparktes Auto für Hunde und Kleinkinder zu einer tödlichen Hitzefalle werden. Aufgrund der Notsituation verständigten die Parkwächter die Polizeiinspektion Rötzergasse und die Polizeidiensthundeeinheit. Da der Besitzer von Auto und Hund nicht unmittelbar auffindbar war, schlugen die Beamten die Scheibe ein und befreiten den Hund. Der „kraftlose und desorientierte“ Vierbeiner wurde der Wiener Tierrettung zur weiteren Notversorgung übergeben. Doch damit war der Fall noch nicht abgeschlossen – denn der Hund trug außerdem ein illegales Stachelhalsband.“47350″ img_size=“full“ add_caption=“yes“]

Illegales Halsband entfernt

Zum Zeitpunkt seiner Rettung trug der Hund ein Stachelhalsband, welches aufgrund des verursachten Tierleids in Österreich verboten ist. Die eisernen Dornen bohren sich in die empfindliche Haut um den Hals des Tieres, und der dadurch ausgelöste Schmerz zwingt den Hund zum Gehorsam. Dieses illegale Halsbund wurde dem Hund nach der Rettung sofort abgenommen. Der Besitzer des Hundes, ein 47-jähriger Franzose, wurde ausgeforscht und gab an, dass er in einem nahegelegenen Hotel übernachtet und den Hund im Auto gelassen hatte. Nun muss er sich wegen Verdachts der Tierquälerei und Verstößen gegen das Tierhaltegesetz verantworten. Der geplagte Vierbeiner muss zum Glück auf Anordnung des Amtstierarztes nicht mehr zu seinem Besitzer zurückkehren.

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