Tierärztin aus Bornheim wegen Tierquälerei und Betrugs in Revision

by StefanC
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Ein weiteres Kapitel im Fall der Tierärztin aus Bornheim ist eröffnet: Über Jahre hatte diese Dutzende Hunde und Katzen unter nicht artgerechten Bedingungen gehalten – ein Schuldspruch für Tierquälerei und Betrug ist bereits erfolgt. Über das Strafausmaß wird jetzt in Revision gegangen.

Es waren Recherchen des Südwestrundfunk gewesen, die die Ermittlungen gegen die Tierärztin aus Bornheim in der Pfalz angestoßen hatten. Wie der Pfalz-Express berichtete, war die Frau 2018 wegen Tierquälerei und Betrug zu zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe, einem fünfjährigen Haltungs- und Betreuungsverbot für Tiere und einem dreijährigen Berufsverbot verurteilt worden. In zwei Privatanwesen soll sie über Jahre hinweg Dutzende Hunde und Katzen unter nicht artgerechten Bedingungen gehalten haben: verdreckte Räumlichkeiten, wenig Tageslicht, kein Auslauf. Zwei Bennet-Känguruhs sollen in zu kleinen Käfigen ein trauriges Dasein gefristet haben. Außerdem habe die Tierärztin zwei Kunden ihrer zahlungspflichtigen Tierpension vorgegaukelt, dass die Haltung artgerecht erfolgt wäre. Gegen dieses Urteil ging die Tierärztin in Berufung.

Berufungsverfahren milderte Strafe

2019 entschied das Landgericht Landau im Falle der Tierärztin aus Bornheim für eine Abmilderung der Strafe wegen Tierquälerei und Betrug auf neun Monate Haft ohne Bewährung und ein vierjähriges Betreuungs- und Haltungsverbot. Sie war der Tierquälerei im Falle der Känguruhs freigesprochen worden, da erhebliche Leiden der Tiere über längere Zeiträume oder wiederholt nicht hinreichend festgestellt werden konnten. Strafmildernd kamen auch die Umstände zu tragen, dass die Tierärztin nicht vorbestraft und teilweise geständig gewesen war, dass ihr von einem Sachverständigen eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert wurde und sie durch die Folgen ihrer Tat hohe Geldsummen und ihre tierärztlichen Zulassung verloren habe. Dennoch konnte das Gericht das Ausmaß der Gräueltaten und das Verhalten der Angeklagten nach der Tat nicht ignorieren.

Tierärztin aus Bornheim verlangte Revision

Laut dem Südwestrundfunk SWR soll die Tierärztin nun gegen dieses Berufungsverfahren in Revision gegangen sein. Seit Montag, dem 22. Juni 2020, haben die Verhandlungen am Oberlandesgericht Zweibrücken begonnen. Es bleibt abzuwarten, ob das Strafmaß beibehalten oder weiter abgemildert werden wird.

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