Skandalöse Rechtslage: Ein paar Euro für vier Hundeleben

by StefanC
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Einen langsamen und qualvollen Hungertod starben vermutlich die vier Rottweiler des Hundezüchters in der Steiermark. Vergleichsweise mild könnte die Strafe ausfallen, die dem Tierquäler nun droht.

Kaum auszudenken, wie es den Rottweilern des steirischen Züchters in der wochenlangen Gefangenschaft im Zwinger ergangen sein muss. Sie gingen vermutlich langsam und grausam zugrunde. Das Ausmaß der Strafe, die dem verantwortungslosen Züchter – auf dessen Grundstück wie berichtet auch noch Knochen von Welpen gefunden wurden – nun droht, könnte im Vergleich dazu verschwindend gering ausfallen.

Mit höchstens einem Jahr Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen (die sich nach dem Einkommen richten, ab 4 EUR pro Tag) wird Tierquälerei in Österreich derzeit bestraft. Zwar soll das Strafmaß noch dieses Jahr auf zwei Jahre erhöht werden – den steirischen Rottweiler-Züchter trifft das jedoch noch nicht. „Denn es gelten immer die Bestimmungen, die zur Tatzeit gegolten haben“, erklärt Hansjörg Bacher von der Staatsanwaltschaft Graz.

Tierquälerei – ein Kavaliersdelikt?

„Wie wahrscheinlich eine Verurteilung ist, kann man leider vorab überhaupt nicht beurteilen“, so Elisabeth Penz von der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN. Es sei aber in Österreich ohnehin das Problem, „dass die bestehende Strafe nicht vollzogen wird. Wir wünschen uns mehr Mut von den Richtern“, so Penz. 2014 gab es in Österreich 802 Anzeigen wegen Tierquälerei, denen nur 32 rechtskräftige Verurteilungen im Jahr 2013 gegenüberstehen, wie die APA auf Anfrage erfuhr.

„Bei der Milde, mit der derzeit Strafen für Tierquäler verhängt werden, wird nach außen signalisiert, dass Tierquälerei praktisch ein Kavaliersdelikt ist und kein Verbrechen – was es aber de facto ist. Wenn die Justiz den vorhandenen Strafrahmen auch endlich ausschöpft und tatsächlich strenger straft, dann wird sich auch in der Gesellschaft die Erkenntnis durchsetzen, dass Tierquälerei eine kriminelle Handlung ist, die mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann“, meint Elisabeth Penz.

Nur 480 EUR Strafe musste zum Beispiel ein Vorarlberger 2014 zahlen, nachdem er seiner Katze den Kopf abgeschnitten hatte. Ein weiterer Tierquäler, der seine beiden Hunde erschlagen hatte, wurde zu 1.400 EUR Geldstrafe verurteilt.

Andere Länder, andere Strafen

In Österreich wären aber auch andere Maßnahmen gegen Tierquälerei sinnvoll, fordert der Wiener Tierschutzverein. Wie zum Beispiel eine Tierschutz-Polizei, wie es sie in Norwegen gibt. Spezielle Ermittler gehen dort auf die Straße, um Misshandlungen von Tieren zu verhindern und aufzudecken. Im Übrigen droht Tierquälern dort bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Erst Ende 2014 wurde in den USA auf einen Tierquäler, der seinen Hund aufs grausamste zugerichtet hatte, die Höchststrafe von 15,5 Jahre Gefängnis verhängt.

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