Rosenkrieg: Was passiert mit Hunden nach der Trennung?

by StefanC
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Tja, wie sagt man so schön? Nichts währt ewig. Und das gilt eben auch für viele Beziehungen. Dass so eine Trennung oder Scheidung auch zur Belastung für den gemeinsamen Hund werden kann, wird dabei oft zu wenig bedacht. Tierpsychologin Denise Seidl hat uns verraten, worauf man – dem Vierbeiner zuliebe – achten sollte.

Was bedeutet es für den Hund, eine von zwei Bezugspersonen plötzlich sehr viel weniger oder womöglich gar nicht mehr zu Gesicht zu bekommen? Wie geht man in der stressigen Zeit während einer Trennung am besten mit Bello um, und wie sieht’s danach aus?

„Bei einer Trennung sind Sensibilität und Verantwortungsbewusstsein gefragt. Der Hund sollte nicht Streitobjekt in einem eventuellen ‚Rosenkrieg‘ werden“, erklärt Tierpsychologin Denise Seidl und meint weiter: „Nicht nur Zweibeiner leiden unter einer Trennung, sondern ebenso die vierbeinigen Hausgefährten. Aufmerksamkeit, spielerische Beschäftigung und ein entspanntes Umfeld mit einem geregelten Tagesablauf helfen dem Vierbeiner, das seelische Gleichgewicht wieder zu erlangen.“

Wer sorgt nach der Trennung für den Hund?

Ist denn immer klar, wohin der Hund kommen soll? „In den meisten Fällen bleibt der Hund bei der Hauptbezugsperson. Meistens ist das der Partner, der sich schon zu Beziehungszeiten intensiv um das Tier gekümmert hat und auch zukünftig die besseren Fürsorge- und Haltungsmöglichkeiten nachweisen kann. Derjenige,der den Hund ins Büro mitbringen darf und auch über die Zeit für Spaziergänge oder Hundetraining verfügt, hat einfach die besseren Karten“, so die Verhaltensexpertin aus Niederösterreich.

Gemeinsames Sorgerecht?

Ein „gemeinsames Sorgerecht“ kann möglich, allerdings für den Hund mitunter schwierig sein. „Ihn wochenweise ‚hin- und her zu reißen‘, wird eher für Verwirrung sorgen, Besuche vom Ex-Partner und gemeinsame Spaziergänge werden aber meistens mit Freude vom Hund angenommen. Wichtig ist es, die Situation immer individuell und aus der Sicht des Hundes zu entscheiden.

“Wenn Frauchen und Herrchen für den Hund gleichwertige Bezugspersonen waren, „er sich in beiden Wohnungen wohlfühlt, beide den Hund in die Arbeit mitnehmen dürfen (sodass der Hund tagsüber nicht alleine bleiben muss) und gleichermaßen Zeit für Spaziergänge aufwenden können, dann wäre ein geteiltes Sorgerecht denkbar. Dennoch ist darauf zu achten, wie der Hund dieses ‚Wechselleben‘ über einen längeren Zeitraum akzeptiert“, so Seidl.

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