Kleinen Hund getreten: Keine Strafe für 83-Jährigen

by StefanC
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Anfang September wurde Yorkshire Terrier Chester in einem Salzburger Seniorenheim laut Besitzerin derart getreten, dass danach beim Tierarzt eine Schädelprellung festgestellt wurde. Nun erhielt der 83-jährige Angeklagte am Landesgericht in Abwesenheit einen Freispruch.

Der Richter begründete sein Urteil im Fall „Chester“ (so der Name des Hundes) mit Zweifeln. So soll das 62-jährige Frauchen den Vorfall übertrieben dargestellt haben. Sie gab an, dass der Mann ihren Hund plötzlich und ohne Grund ins Gesicht getreten habe, wie krone.at berichtet. Gleichzeitig habe er das Tier beschimpft. Der Angeklagte, der während des Prozesses nicht anwesend war, hatte hingegen bei der Polizei ausgesagt, dass er den Rüden nicht getreten habe.

Bei der Urteilsbegründung erklärte Richter Rat, dass eine derartige Tat „moralisch jedenfalls verwerflich“ sei. Eine Verurteilung nach dem Tierschutzgesetz verlange allerdings „ein rohes Misshandeln“ – woran aufgrund der Zeugenaussagen Zweifel bestehen blieben. Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde auf weitere Rechtsmittel verzichtet.

Chester hat sich in der Zwischenzeit vollständig erholt.

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