Aufsichtsjäger: Keine Waldsheriffs für die Steiermark

Aufsichtsjäger müssen die Jagd kontrollieren, festnehmen dürfen sie nicht. / Foto: Symbolfoto

Mehr Rechte für Aufsichtsjäger sollte das neue steirische Jagdgesetz bringen. Doch die Aufregung in der Bevölkerung war groß. Diese Woche wurde das neue Gesetz – entschärft – beschlossen.

„Was jetzt neu dazukommt,  ist das Hineinschauen in Gepäckstücke bzw. in Autos – wenn ein Wilderer auf frischer Tat ertappt wird oder eine solche Handlung gerade im Gange ist“. So hatte der steirische Landesjägermeister Heinz Gach in einem Interview Ende Oktober die geplante Novelle zum steirischen Jagdschutzgesetz erklärt.

Die Wogen in der Bevölkerung gingen darauf hoch. „Heute wird das in der Öffentlichkeit – von denen, die die uns nicht wohlgesonnen sind – so dargestellt: da kommen jetzt Waldsheriffs, die verhaften jetzt Spaziergänger und weiß der Teufel was alles“, so Gach.
Also entschloss man sich dazu, dass „die bisher gegebenen Rechte der Aufsichtsjäger bewusst nicht erweitert“  werden, sagt Landesrat Johann Seitinger zum „ORF“. Mit der Novelle, die diese Woche beschlossen wurde, werde das Gesetz jetzt „präzisiert“. Aufsichtsjäger müssen die Jagd im Wald auf jeden Fall kontrollieren, weitere Befugnisse hätten sie nicht, so Seitinger auf orf.at.

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