Jäger erschoss wildernde Hunde: Geldstrafe 4.500 Euro

by StefanC
jaeger schiesst auf hunde gericht urteil geld strafe

Am Mittwoch wurde ein Jäger am Amtsgericht Augsburg zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt. Schon mehrfach hatte er laut eigenen Angaben beobachtet, wie die beiden Hündinnen Leni und Maja Rehe und Hasen gerissen hatten.

Über den Zeitraum von einem Jahr soll der 53-jährige Jäger die Besitzerin darauf aufmerksam gemacht haben, dass ihre beiden Mischlingshündinnen des Öfteren im Wald alleine unterwegs seien und bei dieser Gelegenheit auch Wildtiere getötet hatten. „Die Hunde jagen mit System“, hatte er vor Gericht seine Tat erklärt. Laut Hundebesitzerin soll er daher mehrmals damit gedroht haben die Hunde zu erschießen.

Nun wurde der Jäger wegen Sachbeschädigung, strafbarer Tiertötung und fahrlässiger Körperverletzung der Hundehalterin zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro (90 Tagessätze zu 50 Euro) verurteilt. Die fahrlässige Körperverletzung beruht darauf, dass die Hundehalterin die Schüsse gesehen hatte und sich vor Schock übergab.

Dass die Hunde unmittelbar vor den tödlichen Schüssen einen Hasen gerissen hätten, glaubte der Richter nicht, da der Angeklagte bei der Polizei den Hergang zunächst anders geschildert hatte.

anti jagd training hund tipps erziehung jagdhund airdale terrier

„Grundlage für das Anti-Jagd-Training ist, dass Hund und Besitzer zusammenarbeiten“, sagt Trainerin Ariane Ullrich. / Foto: Pixabay

Anti-Jagd-Training erklärt von Hundetrainerin Ariane Ullrich

Rechtliche Grundlagen

Das Urteil wurde damit begründet, dass zum Zeitpunkt der Schüsse nicht erkennbar gewesen sei, ob Wildtiere gefährdet waren. „Sie hatten die Hunde erschossen, weil sie Gelegenheit hatten“, so Richter Fink.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, bedeutet das für den 53-Jährigen auch den Verlust des Jagdscheins. Dieser wird in der Regel bei einer Strafe von über 60 Tagessätzen entzogen.

Obwohl das Bürgerliche Gesetzbuch festlegt, dass Haustiere nicht mehr als Sachen zu bewerten seien, gelten sie im strafrechtlichen Sinn gelten sie aber weiterhin als solche

Richter kritisierte auch Hundehalterin

Vor Gericht wurde auch das Fehlverhalten der 38-jährigen Hundebesitzerin kritisiert. Allerdings seien in diesem Fall das Ordnungsamt und die Polizei zuständig gewesen. Dass der Mann Selbstjustiz vollzogen hatte, ist daher als Verstoß gegen jagdrechtliche Vorschriften zu bewerten.

Das könnte dich auch interessieren

Adblock Detected

Das Team von dieHundezeitung.com verbringt viel Zeit mit der Erstellung von spannenden und interessanten Inhalten für Hundefreunde. Bitte unterstützt uns, indem Ihr Eure Adblocker deaktiviert!