Hamburg: Minderjährige betrieb illegalen Welpenhandel

by StefanC
Links ist einer Labradorwelpe auf dem Arm seiner Retterin zu sehen, rechts sind die beiden Tiere beim Tierarzt.

In einer Zusammenarbeit des Hamburger Tierschutzvereins und der Polizei Hamburg konnte eine Minderjährige des illegalen Welpenhandels überführt werden. Die beiden Labradorwelpen wurden ihr im schlechten Gesundheitszustand abgenommen. Die Täterin ist trotz ihrer 17 Jahre bereits amtsbekannt und widersetzte sich der Vernehmung.

Es war eine von langer Hand geplante Operation des Hamburger Tierschutzvereins, doch alles begann mit einer Kaufanzeige. Eine Kleinanzeige auf eBay über einen angeblich reinrassigen Labradorwelpen erregte die Aufmerksamkeit des Tierschützers Stefan Klippstein. Zusammen mit der Tierschutzberatung des Vereins verglich man die Bilder und der Stil der Anzeige mit früheren Fällen illegalen Welpenhandels aus Polen. Man konnte davon ausgehen, dass diesselben, bereits amtsbekannten Täter wieder ihre Angel ausgeworfen hatten. 2021 wurden bereits mehrere Welpen aus jenem Umfeld sichergestellt. Zusammen mit der Tierschutzberaterin Nicole Hartmann vereinbarte Klippstein einen Termin mit einer jungen Frau in Rahlstedt. Sie gaben sich zu diesem Zweck als Kaufinteressenten aus.

Minderjährige in die Falle getappt

Vor Ort bestätigten sich leider die schlimmen Befürchtungen der Tierschützer. Der Labrador Retriever-Welpe litt unter starkem Flohbefall und einer Augenentzündung, röchelte und wies eine erhöhte Temperatur auf. Zudem war stark anzunehmen, dass es sich um einen Mischling handelt und nicht (wie in der Anzeige angegeben) um einen reinrassigen Hund. Über den Verbleib von Geschwistern und der Mutter machte die junge Verkäuferin widersprüchliche Angaben, aber sie merkte an, in der Wohnung einen weiteren Welpen aus demselben Wurf zu halten. Sie verlangte 800 Euro pro Hund und gab zu, öfter über Kleinanzeigen wie Ebay oder Deine Tierwelt Welpen zu verkaufen. Darüber gefragt, wann die Welpen die Seite der Mutter verlassen hatten, sagte die junge Frau aus, dass sie mit erst vier bis fünf Wochen weiterverkauft werden würden. Dabei legen Tierschutzgesetze klar fest, dass Hundewelpen mit frühestens acht Wochen von der Mutter getrennt werden dürfen.

Das Geschäft mit dem Tierleid

Der Fall war klar – es handelte sich um illegalen Welpenhandel. Die beiden Tierschützer gaben sich zu erkennen und riefen die Polizei. Doch dann eskalierte die Situation. Als die Beamten die Personalien der jungen Frau aufnahmen, stellte sich heraus, dass sie erst 17 Jahre alt und damit minderjährig war. Plötzlich griff die Jugendliche einen Beamten an und musste mit Handschellen gesichert werden. Befragungen der Nachbarn ergaben, dass diese das Mädchen öfter mit verschiedenen Hundewelpen sehen würden, diese brachte man meist in Fahrzeugen mit polnischen Kennzeichen. Ein Großteil der Tiere wirkte krank und geschwächt. Daraufhin durchsuchten die Polizeibeamten zwei Wohnungen und stellten einen weiteren Welpe sicher.

Keine Anklage wegen Tierquälerei

Impfpässe und Dokumente der Welpen waren gefälscht, ihre Herkunft nicht nachzuvollziehen. Wegen fehlender Tollwutimpfungen und des geringen Lebensalters der Tiere sei es daher illegal, sie nach Deutschland einzuführen. Die Minderjährige müsse sich nun wegen Urkundenfälschung und Betrugs vor Gericht verantworten – nicht jedoch wegen Tierquälerei. Denn leider ist das Gesetz bei den Geschäften mit dem Tierleid zu nachsichtig. Diese beiden Welpen (von den Tierschützern Romeo und Julia getauft) hatten Glück. Sie wurden sichergestellt und erstversorgt, jetzt befinden sie sich in der Obhut des Tierheims Süderstraße. Wenn sie alt genug sind und sich von den Strapazen des Welpenschmuggels erholt haben, werden sie an ein schönes neues Zuhause weitervermittelt werden.

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