Frau überfährt panischen Vierbeiner und erstattet Anzeige gegen Besitzer

by StefanC
Hund sitzt in einem Auto und schaut aus dem fenster

Der Fall einer Frau, die einen Hund überfahren hat und den Besitzer anschließend wegen Schäden an ihrem Auto verklagt hat, wurde vor dem Amtsgericht Ebersberg verhandelt.

Der Vorfall ereignete sich nach einer Explosion in der Nähe des Melak-Weihers in Grafing, bei der eine Panzermine explodierte. Laut Gericht hatte die Explosion dramatische Auswirkungen auf den Hund des Grafingers, der aus dem Garten ausbüxte und später auf der Straße von einem Auto erfasst und getötet wurde. Die Autofahrerin zeigte den Besitzer des Hundes an, weil sie Reparatur- und Gutachterkosten in Höhe von fast 5.000 Euro hatte.

In der Verhandlung wurde diskutiert, ob die Autofahrerin eine Mitschuld am Unfall hatte, da der Hund auf die Straße rannte. Die 70-jährige Fahrerin beteuerte, dass sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gehalten habe und den Hund nicht auf die Straße laufen sah. Der Hundebesitzer hingegen argumentierte, dass die Strecke genügend Sicht auf den Verkehr zulasse. Beide Seiten hatten Zeugen, die jedoch nicht mehr gehört wurden, da die Richterin einen Vergleich vorschlug.

Die Richterin schlug vor, dass beide Parteien eine Teilschuld akzeptieren und sich auf eine Aufteilung der Kosten einigen sollten, um ein teures und aufwendiges Gutachten zu vermeiden. Der Beklagte stimmte schließlich zu, 70% der Kosten zu übernehmen, während die Klägerin 30% und die Gerichtskosten trug. Der Kläger-Anwalt betonte, dass seine Mandantin keine Schuld am Unfall trug, aber dennoch den Vergleich akzeptierte, um die Sache abzuschließen.

Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass der Halter eines Haustieres für Schäden aufkommen muss, die durch sein Tier entstehen. Um solche tragischen Unfälle zu vermeiden, sollten Hundebesitzer ihre Hunde gut erziehen und trainieren, damit sie nicht ausbüxen und auf die Straße laufen. Erste Spaziergänge mit einem Welpen sollten immer an der Leine und an kleinen, nicht stark befahrenen Straßen erfolgen. Der Hund sollte auch grundlegende Gehorsamskommandos wie „Sitz“ und „Bleib“ beherrschen, bevor er frei laufen darf. Üben Sie diese Kommandos auch an der Straße, um Ablenkungen durch Verkehr oder andere Tiere zu simulieren.Mehr News aus der Hundewelt findest du hier.

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