Frau ließ Hund zum zweiten Mal verhungern

by StefanC
Ein Hund liegt traurig auf Teppichboden, er wird aber nicht verhungern.

Ein grausamer Fall von wiederholter Tierquälerei sorgt in der Schweiz für Empörung. Dort scheint sich eine Hundebesitzerin zu weigern, ihren Hund ordentlich zu füttern. Bereits im Jahr zuvor war sie verurteilt worden, weil sie ihren Hund vorsätzlich hatte verhungern lassen. Ein Halteverbot ist momentan nicht in Sicht.

Der Fall der 46-jährigen Hundehalterin schlug auch außerhalb der Schweiz hohe Wellen der Empörung und auch Fassungslosigkeit. Laut dem Schweizer Nachrichtenportal 20min.ch verurteilte man die Frau im November 2022 wegen Tierquälerei zu einer unbedingten Geldstrafe. Sie hatte ihren Hund vorsätzlich verhungern lassen, so die Anklage. Über einen längeren Zeitraum hinweg hatte er von seiner Besitzerin kein Futter bekommen. Auch den Zugang zu den Mahlzeiten für die in der Wohnung lebenden Katzen verwehrte sie ihm absichtlich. Bei einer Kontrolle habe der Hund nur mehr „lebensgefährliche“ 10,1 Kilo auf die Waage gebracht. Laut Baselbieter Staatsanwaltschaft sollte das gesunde Gewicht eines Hunde seiner Größe jedoch bei 16 bis 17 Kilogramm liegen. „Sie tat es im Wissen darum, dass der Hund schließlich verhungern würde.“

Per Strafbefehl wurde die Hundehalterin nun zu einer Geldstrafe von insgesamt 6360 Franken verurteilt; dies entspricht etwa 6380 Euro. Ob diese Maßnahme die Tortur des Hundes beenden kann, ist jedoch zweifelhaft. Denn die 46-Jährige ist dem Gericht bereits amtsbekannt: Beinahe genau ein Jahr zuvor hatte sie aufgrund desselben Vergehens Strafe zahlen müssen. Schon damals waren den Amtstierärzten außerdem sieben Katzen negativ aufgefallen, die im gleichen Haushalt unter „massiv unhygienischen Umständen“ gehalten wurden.

(Noch) kein Tierhalteverbot

Bisher verhängte das Gericht im Fall der Frau nur eine unbedingte Geldstrafe, jedoch (noch) kein Tierhalteverbot. Die Staatsanwaltschaft hingegen habe der Frau aufgrund ihrer wiederholten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz eine schlechte Prognose ausgestellt, was Veränderungen in ihren Gewohnheiten betrifft. Trotzdem schreckt man vor dieser letzten Maßnahme (noch) zurück – aus Rücksicht auf den Menschen, nicht das Tier. „Ein Tierhalteverbot ist ein schwerwiegender Eingriff in die Rechte eines Tierhalters“, rechtfertigt sich Kantonstierärztin Marie-Louise Bienfait gegenüber den Medien. Üblicherweise versuche man zuerst, die Situation durch regelmäßige Tierarztbesuche oder Reduktion der gehaltenen Tiere zu verbessern. Im Falle der 46-jährigen Wiederholungstäterin scheint es jedoch leider trotzdem bei einer Geldstrafe zu bleiben.

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