Fatale Verwechslung – Jäger erschoss Husky statt Wolf

by StefanC
Ein Husky steht auf einer weiten Wiese.

Weil er einen Hund für ein Wildtier hielt, gab ein Jäger einen tödlichen Schuss auf einen Husky statt Wolf ab. Doch weder das eine noch das andere darf in Österreich ohne Weiteres getötet werden. Nun gibt es Erklärungsbedarf.

Laut der Kronenzeitung war der Sibirische Husky Kodai das Herzstück einer steierischen Familie. Besonders der Hundebesitzer, ein junger Mann, betrachtete den Hund als sein Ein und Alles. „Er war entzückend, erst ein Jahr alt, mochte jeden Menschen. Aber gerade, weil wir seinen Jagdtrieb kannten, haben wir ihn immer an der Leine geführt“, gab die Mutter des Hundebesitzers gegenüber der Zeitung an. Denn als der Sohn für kurze Zeit ins Krankenhaus musste, übernahm sie die Fürsorge über das Tier. „Und das habe ich wirklich mit Argusaugen gemacht, eben weil mein Sohn den Hund so liebte.“ Leider war der Besuch der Familie nachlässiger – und ließ beim Eintreten ins Haus die Haustür offen stehen. Der abenteuerlustige Rüde ließ sich diese Gelegenheit nicht entgehen und entschlüpfte nach draußen.

Angriff auf Schafsherde

Huskys vergreifen sich leider immer wieder an Nutzvieh, wenn sie nicht unter Aufsicht stehen. Denn als urtypische Hunde verfügen sie über einen nicht unwesentlichen Jagdtrieb. Auch Kodai lief geradewegs in eine nahe Schafherde, wo er eines der Tiere riss. Ein Pensionist und Jäger beobachtete die Szene von einem Balkon und gab von dort aus einen tödlichen Blattschuss ab. Die Mutter, die dem Hund hinterhergerannt war, fand ihn blutüberströmt auf der Wiese. Sie übernehme die volle Verantwortung, dass ihr Hund ein Schaf gerissen habe. „So etwas darf nicht passieren, das tut uns furchtbar leid.“ Dennoch: „Dass es dafür die Todesstrafe für unseren geliebten Hund gab, ist unentschuldbar.“

Jäger in Erklärungsnot

Der Schütze erklärte seine Handlung damit, dass er den Husky für einen Wolf gehalten habe. Dennoch gibt es mit dieser Argumentation einige Probleme. Einerseits sehen Huskys den Wölfen zwar in gewisser Weise ähnlich, sind aber viel kleiner und haben auffälligere Fellzeichnungen. Eine Verwechslungsgefahr bestehe daher eigentlich nur auf dem ersten Blick, und für einen tödlichen Schuss sollte man zumindest einen zweiten Blick wagen.

Des Weiteren gelten auch wildlebende Wölfe in Österreich als geschützt und dürfen nicht ohne Weiteres abgeschossen werden, wie Tierschutzombudsfrau Barbara Fiala-Köck erklärt: „Zum einen muss das ‚gelindeste‘ Mittel angewendet werden, wenn ein Hund wildert. Das wäre Verscheuchen oder ein Schreckschuss – kein Blattschuss. Dann muss man ein Tier eindeutig identifizieren, bevor man auf dieses zielt! Wenn man einen Husky verwechselt, wurde diese eherne Waidmannsregel verletzt. Und sollte der Jäger tatsächlich absichtlich auf einen Wolf gezielt haben, der bei uns geschützt ist, muss man infrage stellen, wie ernst dieser Schutz genommen wird.“

Als Stellungnahme der Zeitung gegenüber soll der Jäger und Pensionist nur gesagt haben: „Natürlich hab ich den Hund erschossen.“ Weitere Details werden wohl erst im Zuge des Prozesses ans Licht kommen. Denn gegen den Jäger besteht nun eine Anzeige wegen Tierquälerei.

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