Fall Esperanza: Besitzer wegen Tierquälerei verurteilt

by StefanC
Esperanza konnte zum Glück rechtzeitig gerettet werden.

Das traurige Schicksal der kleinen Esperanza hatte Anfang des Jahres tausende Hundefreunde erschüttert. Mit Brandwunden übersät war sie in einem Kellerabteil in Wien Meidling gefunden worden und nur knapp mit dem Leben davongekommen. Den Besitzern wurde nun der Prozess gemacht.

In Bandagen gehüllt, voll mit eitrigen und nässenden Wunden, war die stark vernachlässigte Pekinesen-Mix-Hündin Esperanza in einem Kellerabteil in Wien Meidling Ende Jänner dieses Jahres gefunden worden. Sie konnte von der Tierrettung des Wiener Tierschutzvereins WTV gerettet werden, wo man um das Leben der erst etwa einjährigen Hündin kämpfte, wie wir berichtet hatten. Der kleine Vierbeiner überlebte zum Glück, den beiden Besitzern wurde am Bezirksgericht Baden nun der Prozess gemacht. Die 46-jährige Frau und ihr 31-jähriger Sohn wurden wegen Tierquälerei nach Paragraph 222 StGb angeklagt.

Die stark vernachlässigte Hündin konnte zum Glück rechtzeitig in dem Kellerabteil gefunden werden. Foto: © privat

Die stark vernachlässigte Hündin konnte zum Glück rechtzeitig in dem Kellerabteil gefunden werden. Foto: © privat

Bis zuletzt bestritten die beiden Angeklagten, von den schweren Verletzungen der Hündin und der anschließenden Ablage im Keller des Wohnhauses gewusst zu haben. Sie sei ihnen bei bester Gesundheit entlaufen, worauf sie auch nach ihr gesucht hätten, wie die beiden angaben. Die Aussagen waren aber teils widersprüchlich, der Mann behauptete außerdem, zum Zeitpunkt der Ereignisse im Ausland gewesen zu sein. Eine Zeugin, die ihn einige Tage zuvor mit Esperanza spazieren gesehen hatte, konnte das allerdings widerlegen. Ihr war dabei der schlimme Zustand der Hündin aufgefallen, worauf sie ihm empfohlen hatte, einen Tierarzt aufzusuchen. Als sie dann im Fernsehen die Hündin wiedererkannte, meldete sie sich umgehend beim WTV. Sie identifizierte sowohl bei der Einvernahme durch die Polizei als auch im Gerichtssaal den Angeklagten als jenen Mann.

Die kahlen Stellen zeugen noch von dem Martyrium, das Esperanza durchleben musste. Foto: © privat

Die kahlen Stellen zeugen noch von dem Martyrium, das Esperanza durchleben musste. Foto: © privat

Beide Angeklagte schuldig

Die Richterin zweifelte nicht an der Aussage der Zeugin, ebenso wenig an denen der Mitarbeiter des WTV. Sie sprach die zwei Beschuldigten im Sinne der Anklage schuldig. Die Urteile: Sechs Monate bedingt auf drei Jahre für den Mann (es handelt sich hier um eine Gesamtstrafe für insgesamt drei ihm vorgeworfenen Delikte), eine Geldstrafe in Höhe von 480 Euro für die Frau. Die beiden Angeklagten hätten der Hündin in einvernehmlichem Zusammenspiel unnötige Qualen zugefügt und es verabsäumt, Hilfe zu leisten und sie stattdessen einfach abgelegt. Mildernd kam hinzu, dass die Angeklagten keine aktive Misshandlung an dem Tier vorgenommen hätten. Der Richterin missfiel zudem, dass der Angeklagte den Hund auf seine minderjährige Tochter angemeldet hatte. Beide Angeklagten verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sich die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit einer Erhöhung der Strafe noch offen ließ, wie es in einer Aussendung des Wiener Tierschutzvereines heißt.

Ende gut

Zwar zeugen einige kahle Stellen am Körper der kleinen Hündin noch immer von den Qualen, die sie hatte durchmachen müssen. Esperanza konnte inzwischen aber ein neues Zuhause finden, das sie mit einer zweiten Pekinesenhündin teilen und genießen darf.

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