EU macht Streuner zu Wildtieren

by StefanC
EU macht Streuner zu Wildtieren

Straßenhunde haben das Nachsehen, wenn es nach den Plänen der EU-Kommission geht. Im neuen Tiergesundheitsgesetz sollen sie als Wildtiere definiert werden – eine Bedrohung für den Tierschutz, sagt VIER PFOTEN.

Ausgesetzte Hunde sind keine Wildtiere. Foto: VIER PFOTEN

Ausgesetzte Hunde sind keine Wildtiere. Foto: VIER PFOTEN

Die Europäische Kommission hat in den letzten drei Jahren einen Entwurf für das neue EU Tiergesundheitsgesetz erarbeitet. Mit dem Ziel, die gesetzliche Lage zu vereinfachen und größere Einheitlichkeit in diesem Bereich zu erreichen. Klingt eigentlich gut – für Streuner ist es das jedoch nicht.
Im gegenwärtigen Entwurf des Tiergesundheitsgesetzes definiert die EU Streunerhunde als Wildtiere. Das würde eine Verschlechterung des Rechtsschutzes für die armen Vierbeiner bedeuten. Als eine konkrete Bedrohung für den Tierschutz in ganz Europa sieht das die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN. „Wird diese definitiv falsche Kategorisierung durchkommen, würde ein Zweiklassensystem von Hunden, den Hunden in privaten Haushalten und streunenden Tieren, entstehen. Es wäre dann relativ einfach, streunende und freilaufende Tiere in der EU zum Beispiel im Zuge der Jagd zu erschießen“, so Marlene Wartenberg von VIER PFOTEN in Brüssel.
Diese Entscheidung steht außerdem dem Grundprinzip aus Artikel 13 des Vertrages der EU entgegen, wonach Tiere fühlende Wesen sind und das in der EU-Gesetzgebung zu berücksichtigen ist. All dies geschieht unter Ausschluss der Öffentlichkeit in dem Versuch der Kommission und des Rates, diese falsche Definition und Kategorisierung ungehindert durchzusetzen. VIER PFOTEN hat sich daher entschieden, für die EU-Bürger (und ihre Tieren) die Stimme laut zu machen: Die Tierschutzorganisation hat eine internationale Protestaktion mit Postkarten gestartet.

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