10 Hunde betäubt und in Auto eingesperrt: Kärntnerin verurteilt

by StefanC
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Am Landesgericht Klagenfurt wurde am Dienstag eine Frau wegen Tierquälerei verurteilt. Um einer Kontrolle zu entgehen, hatte sie im März 10 ihrer fast 50 Hunde betäubt und in einem geschlossenen Auto versteckt.

Wieder ein Fall, der fassungslos macht: eine vermeintliche Tierfreundin wurde zur Tierquälerin. Bereits vor drei Jahren waren der 55-Jährigen aus dem Bezirk St. Veit an der Glan 15 Hunde abgenommen worden, wie orf.at berichtet. Von da an kam es zu regelmäßigen Kontrollen.

Ende März sollte ein weiterer Kontrolltermin stattfinden. Doch aus Angst, dass ihr wieder Hunde abgenommen werden könnten, versteckte die Kärntnerin zehn Tiere in einem Auto im Wald. Laut eigenen Angaben hatte sie den Hunden zuvor ein Beruhigungsmittel verabreicht.

Von Landwirt zufällig entdeckt

Während Holzarbeiten entdeckte ein Landwirt das geschlossene Auto auf einer Waldlichtung und benachrichtigte die Polizei. Zu diesem Zeitpunkt dürften die Hunde sich bereits in schlechtem Zustand befunden haben – „[…] ohne Frischluftzufuhr und ohne Wasser“, so Staatsanwältin Doris Kügler. Zudem hielt die Staatsanwältin fest, dass durch das Versperren des Autos auch Erste Hilfe erschwert wurde.

Verurteilte behält vier Hunde

Die verurteilte Kärntnerin, die weitere Hunde bei Bekannten versteckt hatte, zeigte sich zwar reuig, erklärte ihre Tat aber mit persönlicher Angst. Von den Behörden wurden ihr fast alle der ursprünglich rund 50 Hunde abgenommen.

Vom Tierarzt wurden bei mehreren Tieren unterschiedliche Erkrankungen und Verletzungen festgestellt. So hatte laut ORF-Bericht gar eine eitrige Bisswunde am Bein, so dass eine Amputation notwendig wurde.

Wohl aus Kostengründen hatte die Verurteile vorgeschriebene Maßnahmen wie Chippen und Entwurmen unterlassen. „Wenn man kein Geld dafür hat, dann darf man eben nicht so viele Tiere halten“, so der Richter in der Urteilsbegründung.

Die Kärntnerin erhielt eine Geldstrafe von 1.500 Euro (300 Tagessätzen zu jeweils fünf Euro) sowie eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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